Beschränkungen

Beschränkungen

Im Interesse der Sicherheit unserer Passagiere, der Besatzung und des Flugzeugs sind die folgenden Gegenstände gemäß den Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association (IATA), den technischen Anweisungen der International Civil Aviation Association (ICAO) und/oder den SIA-Regeln und -Vorschriften in allen Flugzeugen entweder verboten oder eingeschränkt. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die in dieser Liste aufgeführten Gegenstände nicht in Ihr Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck packen. Medizinisch notwendige Nadeln und Spritzen sind von diesen Verboten ausgenommen, wenn die Passagiere verschreibungspflichtige Medikamente mit einem professionell gedruckten Etikett bei sich haben, auf dem die Arztpraxis, die Apotheke oder der Hersteller des Medikaments angegeben ist.

Einige Länder können zusätzliche Verbote oder Beschränkungen für die Beförderung bestimmter Gegenstände in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen Gesetzen, Vorschriften oder Verordnungen auferlegen. Wenn Sie von, nach oder über solche Länder fliegen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie die geltenden Verbote oder Beschränkungen einhalten.

Singapore Airlines prohibited items for baggage restrictions

Verbotene Gegenstände dürfen weder im eingechecktem Gepäck noch im Handgepäck mit an Bord genommen werden. Diese sind:

  • Explosive Gegenstände, Feuerwerkskörper. Munition, leicht entflammbare Gegenstände, Knallbonbons, Wunderkerzen, Kleinfeuerwerk und pyrotechnische Erzeugnisse
  • In sichere Koffer/Boxen verpackte Inhalte, wie zum Beispiel Lithium-Batterien oder Pyrotechnik
  • Komprimierte Gase (brennbare, nicht brennbare oder giftige), wie zum Beispiel Butangas, Propangas, Sauerstoffflaschen, Feuerzeugbenzin oder Nachfüllpatronen
  • Feuerzeuge, einschließlich Zigarrenfeuerzeuge, Feuerzeuge mit blauer Flamme, batteriebetriebene Feuerzeuge (z. B. mit Lithiumbatterie), neuartige Feuerzeuge sowie Streichhölzer. Vorbehaltlich der örtlichen Vorschriften kann pro Person eine Schachtel Sicherheitsstreichhölzer oder ein kleines Feuerzeug, das keinen unabsorbierten Flüssigbrennstoff außer Flüssiggas enthält und für den Gebrauch durch eine Einzelperson bestimmt ist, zugelassen werden, jedoch nur, wenn sie am Körper getragen werden.  Sie sind jedoch weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck erlaubt
  • Oxidierende Substanzen, wie zum Beispiel Bleichkalk und Peroxyde
  • Brennbare Flüssigkeiten, wie zum Beispiel Lacke oder Klebstoffe
  • Brennbare Festkörper, die leicht entzündlich sind
  • Verteidigungswaffen, wie zum Beispiel Keulen, Pfeffersprays, Reizgase
  • Gifte, wie zum Beispiel Arsen, Cyanide oder Insektizide
  • Radioaktive Materialien
  • Korrosive Materialien, wie zum Beispiel Quecksilber (kann in Thermometern oder Blutdruckmessgeräten enthalten sein), Säuren, Alkalien und Nasselementbatterien
  • Sich selbst erwärmende Fertiggerichte
  • Feuerwaffen und Teile davon wie Revolver, Gewehre, Imitationen von Feuerwaffen, Pelletpistolen und Luftpistolen für kugelförmige Ballgeschosse, Gewehrläufe, Abzugsvorrichtung usw.
  • Munition einschließlich Platzpatronen, verbrauchte/entleerte Patronen
  • Spielzeugpistolen (Nachbildungen und Imitationen von Schusswaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können)
  • Alle anderen Substanzen, die eine nicht zu verantwortende Gefahr während des Fluges darstellen könnten, wie zum Beispiel magnetische, aggressive oder reizende Materialien

Hinweis: Wenn Sie gefährliche Gegenstände nicht deklarieren, können für Sie hieraus zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen entstehen. Alle Fluggesellschaften müssen Verletzungen der gesetzlichen Bestimmungen den Behörden melden.

Gegenstände, die nicht im Handgepäck mitgeführt werden dürfen

Singapore Airlines restricted items for baggage restrictions

Um unseren Passagieren höchsten Komfort und Sicherheit zu bieten, ist die Mitnahme der nachfolgenden Gegenstände im Handgepäck nicht erlaubt. Um die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten, sollten Sie diese Gegenstände einchecken oder stattdessen in Ihr aufgegebenes Gepäck geben:

  • Messer (einschließlich Jagdmesser, Schwerter und Taschenmesser)
  • Scheren und alle anderen scharfen Objekte mit Klingen (z.  B. Eispickel oder Nagelknipser, Nadeln zum Nähen, Häkeln oder Sticken), die von der lokalen Gesetzgebung als illegal angesehen werden
  • Waffen, wie zum Beispiel Peitschen, Nan-Chakus, Schlagstöcke, Betäubungspistolen
  • Handschellen
  • Sportgeräte wie Baseball-/Kricketschläger, Golfschläger, Hockeyschläger, Billardstöcke
  • Geräte mit Batterien, die auslaufen können
  • Spraydosen (Haarspray, Parfüme, Medikamente, die Alkohol enthalten), die nicht schwerer als 0,5  kg pro Artikel sind (oder mehr als 0,5 l enthalten) und insgesamt nicht schwerer als 2,0  kg sind (oder insgesamt mehr als 2,0 l enthalten). Die Ventile von Aerosolen müssen durch Schutzkappen oder andere geeignete Mittel geschützt sein, um eine unbeabsichtigte Freisetzung des Inhalts zu verhindern.
  • Elektronische Geräte, die nicht abgeschaltet werden können (beispielsweise Furby-Spielzeug)
  • Spielzeugpistolen, die Waffen nicht ähneln, wie zum Beispiel Plastikwasserpistolen
  • Alle anderen Gegenstände, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen als Sicherheitsrisiko erachtet werden
  • Alle anderen Gegenstände, die den oben genannten Gegenständen ähneln oder über vergleichbare Funktionen verfügen

Bitte beachten Sie, dass diese Gegenstände am Flugsteig von den örtlichen Behörden eingezogen werden und je nach den örtlichen Gegebenheiten möglicherweise nicht an Sie zurückgegeben werden.

Fluggäste dürfen Knee Defenders oder ähnliche Vorrichtungen befördern, ihre Verwendung ist an Bord jedoch streng verboten. Die Verwendung solcher Mittel, um zu verhindern, dass ein Sitz der Vorderreihe zurückgelehnt werden kann, hintertreibt die beabsichtigte Funktion der Sitze in der Economy Class und verringert den Komfort an Bord, den Singapore Airlines seinen Fluggästen bieten möchte. Alle Passagiere sollen ihre Sitze in den Flugphasen, in denen es erlaubt ist, zurücklehnen können. Während des Essensservice wird das Kabinenpersonal die Fluggäste in der Economy Class darum bitten, als höfliche Geste die Sitze in aufrechte Position zu stellen.

Beförderung von elektronischen Zigaretten

Elektronische Zigaretten, die auch elektrische Zigarette oder kurz E-Zigaretten bezeichnet werden, sind nur im Handgepäck erlaubt, soweit dies nach den geltenden lokalen Gesetzen zulässig ist. Elektronische Zigaretten dürfen in der Kabine nicht benutzt werden.

Eine mit Lithiumbatterien betriebene E-Zigarette gilt als persönliches elektronisches Gerät (PED) und unterliegt den Beschränkungen für die Beförderung von PEDs. Jede E-Zigarette darf 100 Wh oder 2g Lithiumgehalt nicht überschreiten. Im Handgepäck und/oder an der Person sind maximal 15 PEDs erlaubt. Dazu gehört die Anzahl der im aufgegebenen Gepäck mitgeführten PEDs.

Bitte beachten Sie, dass es illegal ist, in Singapur nachgeahmte Tabakerzeugnisse (wie E-Zigaretten) zu kaufen, zu verwenden und zu besitzen

Beförderung von Lithiumbatterien

In Bezug auf die Mitnahmen von Lithiumbatterien betriebenen Geräten lesen Sie bitte die nachstehenden Richtlinien zur Beförderung von Gegenständen im Handgepäck oder als aufgegebenes Gepäck. 

Lithium-Ionen-
/ -Metall-Batterie*

Im Handgepäck erlaubt

Im aufgegebenen Gepäck erlaubt


Nicht über 100 Wh/Lithiumgehalt nicht über 2g
Zum Beispiel: Laptops, Mobiltelefone sowie Digital- und Videokameras, wieder aufladbare Batterien.Lithium ion and metal battery more than 100Wh not allowed in Singapore Airlines

Im Gerät: Ja
1. Maximal 15 Stück pro Passagier sind erlaubt (in Kombination mit aufgegebenem Gepäck).

Als Ersatz/Nicht im Gerät : Ja
1. Maximal 20 Stück pro Passagier sind erlaubt.

2. Es muss sichergestellt sein, dass die Batterien vor Beschädigung und gegen Kurzschluss geschützt sind.


3. Die Verwendung und das Aufladen von Powerbanks ist während des gesamten Fluges nicht erlaubt.

Im Gerät: Ja
1. Maximal 15 Stück pro Passagier sind erlaubt (in Kombination mit aufgegebenem Handgepäck).
2. Muss vollständig ausgeschaltet sein und vor versehentlicher Aktivierung geschützt sein.

Als Ersatz/Nicht im Gerät : Nein

Über 100 Wh aber nicht mehr als 160 Wh/Lithiumgehalt über 2g aber nicht mehr als 8g
Zum Beispiel: Tragbare medizinische Geräte  und wiederaufladbare BatterienLithium ion and metal battery from 100Wh to 160Wh are not allowed in Singapore Airlines

Im Gerät: Ja
1. Maximal 2 Stück pro Passagier sind erlaubt.

Als Ersatz/Nicht im Gerät : Ja
1. Maximal 2 Stück pro Passagier sind erlaubt.
2. Es muss sichergestellt sein, dass die Batterien vor Beschädigung und gegen Kurzschluss geschützt sind.
3. Für Powerbanks mit einer Nennleistung von mehr als 100Wh, aber weniger als 160Wh, ist die Beförderung von der Genehmigung der Fluggesellschaft abhängig.
4. Die Verwendung und das Aufladen von Powerbanks ist während des gesamten Fluges nicht erlaubt.

Im Gerät: Nein

Als Ersatz/Nicht im Gerät : Nein


Über 160 Wh/Lithiumgehalt über 2 g für tragbare elektronische Geräte oder über 8 g für tragbare elektronische medizinische Geräte
Zum Beispiel: Elektrische Segways, elektrische Fahrräder, Unterwasserlampen etc.Lithium ion and metal battery more than 160Wh not allowed on Singapore Airlines Flights

Im Gerät: Nein

Als Ersatz/Nicht im Gerät : Nein

Im Gerät: Nein

Als Ersatz/Nicht im Gerät : Nein

*Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Volt (V)

Alle Batterien und batteriebetriebenen Geräte dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein (nicht für den Wiederverkauf oder Vertrieb durch einen Lieferanten).

  • Batteriebetriebene Geräte (nicht über 100 Wh) dürfen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, es wird jedoch empfohlen, solche Geräte im Handgepäck zu transportieren.
  • Alle batteriebetriebenen Geräte im aufgegebenen Gepäck müssen vollständig ausgeschaltet sein (nicht im Ruhe- oder Schlafmodus). Sie müssen verpackt sein, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern und um vor Beschädigung geschützt zu sein.
  • Batterien müssen beim Check-in im Gerät eingelegt sein.
  • Aufladbare Akkus wie beispielsweise Ladegeräte werden wie Ersatz-Lithiumbatterien behandelt. Die Beförderung solcher Gegenstände unterliegt den lokalen Vorschriften.
  • Ersatz-Lithiumbatterien sind nicht im aufgegebenen Gepäck erlaubt. Sie müssen im Handgepäck befördert werden.
  • Ersatzbatterien, einschließlich auslaufsicherer Batterien, Nickel-Metallhydrid-Batterien und Trockenbatterien, sind im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt. Sie dürfen nur als Handgepäck mitgeführt werden. Darüber hinaus dürfen auslaufsichere Batterien in der Kabine nur mit einer Spannung von höchstens 12 V und einer Kapazität von höchstens 100 Wh befördert werden. Jeder Fluggast darf maximal zwei Ersatzbatterien mit sich führen.
  • Führen Sie niemals beschädigte oder zurückgerufene Batterien oder Ausstattungen im Flugzeug mit sich.
  • Ersatzbatterien sollten in der Originalverpackung des Herstellers verwahrt werden. Andernfalls müssen Sie vor einer Beschädigung oder einem Kurzschluss geschützt werden, indem Sie die Metallteile der Batterien (Anschlüsse) mit einem Isolierband abdecken oder jede einzelne Batterie in ihren Schutzbehälter oder einen Plastikbeutel packen.
Singapore Airlines additional requirements for baggage restrictions
Elektrische Rollstühle, sonstige Mobilitätshilfen und Hilfsgeräte

Von Lithiumbatterien betriebene elektrische Rollstühle, sonstige Mobilitätshilfen und Hilfsgeräte, die Fluggäste benötigen, dürfen in Einklang mit den Anforderungen der IATA-Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter als aufgegebenes Gepäck befördert werden. Fluggäste werden gebeten, 48 Stunden vor Abflug unsere Reservierungsabteilung und vor der Abreise am Flughafen unser Check-in-Personal über die Mitnahme solcher Gegenstände zu informieren.

Rollstühle, sonstige Mobilitätshilfen und Hilfsgeräte mit fest eingebauten Batterien

Batterien, die nicht von Rollstühlen, sonstigen Mobilitätshilfen und Hilfsgeräten entnommen werden können;

  1. Die Batterie(n) muss/müssen im Gerät verbleiben und sicher am Rollstuhl oder der Mobilitätshilfe befestigt sein.
  2. Die Batteriepole müssen vor Kurzschlüssen geschützt werden, indem sie isoliert werden (z. B. durch Abkleben freiliegender Pole).
  3. Der Rollstuhl/die Mobilitätshilfe muss ausgeschaltet und vor versehentlichem Einschalten geschützt sein.
  4. Keine Begrenzung der Batterieleistung (WH).
  5. Lithiumbatterien, die zum Betrieb von Mobilitätshilfen und anderen Hilfsgeräten verwendet werden, müssen einem Typ entsprechen, der die Anforderungen der einzelnen Prüfvorschriften im UN-Prüfungs- und Kriterienhandbuch, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.

 

Rollstühle, sonstige Mobilitätshilfen und Hilfsgeräte mit herausnehmbaren Batterien

Batterien, die von Rollstühlen, sonstigen Mobilitätshilfen und Hilfsgeräte entnommen werden können:

  1. Die Batterie(n) ist/sind zu entfernen und durch Isolierung der Pole vor Kurzschluss zu schützen. Der Rollstuhl/die Mobilitätshilfe kann dann ohne Einschränkung aufgegeben werden.
  2. Die entnommene(n) Batterie(n) muss (müssen) vor Beschädigung geschützt werden, indem sie einzeln in eine Schutztasche gelegt und als Handgepäck befördert werden.
  3. Die Batterieleistung darf 300Wh nicht überschreiten.
  4. Die Fluggäste dürfen eine Ersatzbatterie mit maximal 300Wh oder zwei Ersatzbatterien mit jeweils maximal 160Wh mitnehmen. Sie müssen als Handgepäck mitgeführt werden.
  5. Lithiumbatterien, die zum Betrieb von Mobilitätshilfen und anderen Hilfsgeräten verwendet werden, müssen einem Typ entsprechen, der die Anforderungen der einzelnen Prüfvorschriften im UN- Prüfungs- und Kriterienhandbuch, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.

Nicht erlaubte persönliche Transportmittel

Singapore Airlines restricted items for baggage restrictions

Alle von kleinen Lithiumbatterien betriebenen Beförderungsmittel wie beispielsweise Mini-Segways, Hoverboards, Solowheels, Airwheels und Balance Wheels dürfen weder als aufgegebenes Gepäck noch im Handgepäck befördert werden. Dies ist unabhängig davon, ob die Batterie aus dem Gerät entfernt werden kann. Der Check-in solcher Beförderungsmittel wird in jedem Fall abgelehnt. Sollten Sie dennoch mit einem solchen Gegenstand am Flughafen erscheinen, liegt es in Ihrer Verantwortung, die Lagerung oder Entsorgung vor dem Boarding zu organisieren.

Beförderung von Gepäck betrieben mit Lithum-Batterien

Gepäck, das mit Lithiumbatterien (allgemein bekannt als "Smart Baggage") betrieben wird, kann Motoren, Powerbanks, GPS-, GSM-, Bluetooth-, RFID- oder Wi-Fi-Technologie umfassen.

Alle aktuellen Anforderungen für die Beförderung von Lithiumbatterien gelten auch für die Beförderung von "Smart Baggage".

Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit das "Smart Baggage" akzeptiert werden kann als:

A. Handgepäck:

  • Die herausnehmbare Lithium-Batterie darf 160 Wh nicht überschreiten.
  • Die herausnehmbare Lithium-Batterie darf im Gerät installiert bleiben.
  • Da mit Lithiumbatterien betriebenes Gepäck in der Regel mehr als 7 kg wiegt, geben Sie das Gepäck bitte entweder auf oder stellen Sie sicher, dass es innerhalb der Freimenge für Handgepäck von jeweils bis zu 7 kg liegt.
  • Alle Übertragungsfunktionen (z. B. Bluetooth, Wi-Fi) müssen den PED-Beschränkungen in der bordeigenen Informationskarte zur Fluggastsicherheit entsprechen.

 

B. Check-in-Gepäck:

  • Die herausnehmbare Lithium-Batterie muss herausgenommen und in der Kabine mitgeführt werden.

 

Wenn das "Smart Baggage" die oben genannten Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt, wird es beim Check-in abgelehnt. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, die Aufbewahrung oder Entsorgung solcher Gegenstände vor dem Einsteigen zu arrangieren.

Gepäckkontrolle in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Die Bestimmungen der amerikanischen Transportsicherheitsbehörde (US Transportation Security Administration, kurz TSA) verbieten den ankommenden und abfliegenden Passagieren an Zivilflughäfen, auf ihr Gepäck zuzugreifen, nachdem es einmal eingecheckt und überprüft wurde. Wir empfehlen Ihnen, alle Gegenstände, die Sie an Bord benötigen, aus dem Koffer zu nehmen, bevor Sie diesen einchecken.

Die Transportsicherheitsbehörde fordert die Passagiere auf, ihr Gepäck unverschlossen aufzugeben oder ein von der TSA anerkanntes Schloss zu verwenden, um den Kontrollprozess zu erleichtern. Die Transportsicherheitsbehörde kann im Falle einer Beschädigung Ihres Koffers bei der Kontrolle nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn dieser verschlossen war. Wenn die TSA Ihren Koffer bei einer Kontrolle öffnet, wird sie Ihren Koffer mit einem manipulationsgeschützten Siegel wieder verschließen, und eine Notiz in Ihrem Koffer hinterlegen, welche Sie darauf hinweist, dass die TSA Ihren Koffer kontrolliert hat.

Da dieses Verfahren der US-Gesetzgebung unterliegt und sich der Kontrolle der Fluggesellschaft entzieht, können wir leider nicht für Beschädigungen oder den Verlust von Gegenständen in Ihrem Gepäck haftbar gemacht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der amerikanischen Transportsicherheitsbehörde (TSA)External Link.

Von Passagiere, die von Flughäfen reisen, die als der letzter Abflugort in die USA dienen, kann die Transportsicherheitsbehörde verlangen, dass sie sich erweiterten Sicherheitsmaßnahmen unterziehen. Solche Sicherheitsmaßnahmen können die Überprüfung von persönlichen elektronischen Geräten beinhalten, die mit an Bord sollen:

  • Laptops
  • Tablets
  • E-Reader
  • Kameras
  • Tragbare DVD-Player
  • Elektronische Spielegeräte die größer als ein Smartphone sind
  • Reisedrucker / Scanner


Pulverähnliche Substanzen mit einer Größe von 350 ml oder mehr können ebenfalls einer zusätzlichen Untersuchung unterzogen werden und sind in der Kabine verboten.

Finden Sie nachfolgend Beispiele solcher Pulver (diese Regelung beschränkt sich nicht nur auf die genannten Pulver):

  • Talkum-Pulver
  • Mehl
  • Zucker
  • Gemahlener Kaffee
  • Gewürze

Länderspezifische Beschränkungen

Jedes Land verfügt über eigene Beschränkungen, zu denen nachstehend nähere Angaben aufgeführt sind.

Hinweis: Wenn Sie gefährliche Gegenstände nicht deklarieren, können hieraus zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen entstehen. Alle Fluggesellschaften müssen Verletzungen der gesetzlichen Bestimmungen den Behörden melden.

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