Kreditkartenverifizierung in Deutschland FAQ

Es gelten Bedingungen für Buchungen, die mit der Kredit- oder EC-Karte eines Dritten gezahlt wurden, der nicht dem Passagier gemeinsam reisen wird. Wenn die Buchung mit einer Kredit- oder EC-Karte gezahlt wurde, die nicht in dem "MasterCard SecureCode"- oder "Verified by Visa"-Programm registiert und verifiziert ist, wird der Karteninhaber gebeten persönlich am Flughafen Check-in-Schalter zu erscheinen. Alternativ hierzu kann der Karteninhaber eine sogenannte "Ausfallbürgschaft" (LOI) vor Abflug des Passagiers ausfüllen und an unser lokales Singapore Airlines Reservierungsbüro in Frankfurt zur Überprüfung senden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie in den folgenden FAQs zur Kreditkartenverifizierung für Buchungen, die in Deutschland getätigt wurden.

 

Wenn Sie mit Ihrer Kredit- oder EC-Karte eine Flugbuchung für einen Dritten bezahlt haben, mit dem Sie nicht gemeinsam reisen werden, werden Sie gebeten eine Ausfallbürgschaft (LOI) auszufüllen. Die Ausfallbürgschaft (LOI) ermächtigt Singapore Airlines zur Einziehung der Kartenzahlung für die getätigte Flugbuchung und stellt Singapore Airlines frei von schädigenden Handlungen, wie in Betrugsfällen.