Möglicherweise müssen Sie manchmal große oder schwere Gegenstände wie eine Sportausrüstung oder Musikinstrumente auf einem Flug mit sich führen. Die meisten dieser Gegenstände können eingecheckt oder an Bord mitgenommen werden. Bei Ankunft kann das aufgegebene Reisegepäck auf einem anderen Gepäckband ausgeliefert werden als Ihr normales Gepäck. Lassen Sie sich vom Flughafenpersonal beraten und/oder halten Sie Ausschau nach den Schildern für Sondergepäck am Flughafen.
Gepäck mit ungewöhnlicher Größe sollte 200 cm (Länge) x 75 cm (Breite) x 80 cm (Höhe) nicht überschreiten.
Ihre Sportausrüstung zählt zu Ihrem aufgegebenen Freigepäck. Falls Ihr Gepäck diese Grenze überschreitet, fallen die üblichen Gebühren für Zusatzgepäck an.
Wenn Sie von oder nach Kanada bzw. aus den oder in die USA reisen, werden die meisten Sportausrüstungen als ein Gepäckstück behandelt. Ein Kanu wird als zwei Gepäckstücke behandelt. Wenn Sie nach oder von Kanada reisen, wird Ihre Sportausrüstung gemäß der für Ihre Reise geltenden Freigepäckgrenze berechnet.
In Übereinstimmung mit den örtlichen Arbeitsschutzbestimmungen können wir keine Gegenstände über 32 kg als aufgegebenes Gepäck annehmen, diese müssen möglicherweise neu verpackt werden.
Wenn Ihre Reiseroute Flüge umfasst, die von anderen Fluggesellschaften durchgeführt werden, beachten Sie bitte, dass für Ihr Sondergepäck zusätzliche Gepäckgebühren anfallen können. Bitte erkundigen Sie sich bei den durchführenden Fluggesellschaften nach deren Gepäckrichtlinien.