Beschränkungen

Beschränkungen

Im Interesse der Sicherheit unserer Passagiere, der Besatzung und des Flugzeugs sind die folgenden Gegenstände gemäß den Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association (IATA), den technischen Anweisungen der International Civil Aviation Association (ICAO) und/oder den SIA-Regeln und -Vorschriften in allen Flugzeugen entweder verboten oder eingeschränkt. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die in dieser Liste aufgeführten Gegenstände nicht in Ihr Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck packen. Medizinisch notwendige Nadeln und Spritzen sind von diesen Verboten ausgenommen, wenn die Passagiere verschreibungspflichtige Medikamente mit einem professionell gedruckten Etikett bei sich haben, auf dem die Arztpraxis, die Apotheke oder der Hersteller des Medikaments angegeben ist.

Einige Länder können zusätzliche Verbote oder Beschränkungen für die Beförderung bestimmter Gegenstände in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen Gesetzen, Vorschriften oder Verordnungen auferlegen. Wenn Sie von, nach oder über solche Länder fliegen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie die geltenden Verbote oder Beschränkungen einhalten.

Singapore Airlines prohibited items for baggage restrictions

Verbotene Gegenstände dürfen weder im eingechecktem Gepäck noch im Handgepäck mit an Bord genommen werden. Diese sind:

  • Explosive Gegenstände, Feuerwerkskörper. Munition, leicht entflammbare Gegenstände, Knallbonbons, Wunderkerzen, Kleinfeuerwerk und pyrotechnische Erzeugnisse
  • In sichere Koffer/Boxen verpackte Inhalte, wie zum Beispiel Lithium-Batterien oder Pyrotechnik
  • Komprimierte Gase (brennbare, nicht brennbare oder giftige), wie zum Beispiel Butangas, Propangas, Sauerstoffflaschen, Feuerzeugbenzin oder Nachfüllpatronen
  • Feuerzeuge, einschließlich Zigarrenfeuerzeuge, Feuerzeuge mit blauer Flamme, batteriebetriebene Feuerzeuge (z. B. mit Lithiumbatterie), neuartige Feuerzeuge sowie Streichhölzer. Vorbehaltlich der örtlichen Vorschriften kann pro Person eine Schachtel Sicherheitsstreichhölzer oder ein kleines Feuerzeug, das keinen unabsorbierten Flüssigbrennstoff außer Flüssiggas enthält und für den Gebrauch durch eine Einzelperson bestimmt ist, zugelassen werden, jedoch nur, wenn sie am Körper getragen werden.  Sie sind jedoch weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck erlaubt
  • Oxidierende Substanzen, wie zum Beispiel Bleichkalk und Peroxyde
  • Brennbare Flüssigkeiten, wie zum Beispiel Lacke oder Klebstoffe
  • Brennbare Festkörper, die leicht entzündlich sind
  • Verteidigungswaffen, wie zum Beispiel Keulen, Pfeffersprays, Reizgase
  • Gifte, wie zum Beispiel Arsen, Cyanide oder Insektizide
  • Radioaktive Materialien
  • Korrosive Materialien, wie zum Beispiel Quecksilber (kann in Thermometern oder Blutdruckmessgeräten enthalten sein), Säuren, Alkalien und Nasselementbatterien
  • Sich selbst erwärmende Fertiggerichte
  • Feuerwaffen und Teile davon wie Revolver, Gewehre, Imitationen von Feuerwaffen, Pelletpistolen und Luftpistolen für kugelförmige Ballgeschosse, Gewehrläufe, Abzugsvorrichtung usw.
  • Munition einschließlich Platzpatronen, verbrauchte/entleerte Patronen
  • Spielzeugpistolen (Nachbildungen und Imitationen von Schusswaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können)
  • Alle anderen Substanzen, die eine nicht zu verantwortende Gefahr während des Fluges darstellen könnten, wie zum Beispiel magnetische, aggressive oder reizende Materialien

Hinweis: Wenn Sie gefährliche Gegenstände nicht deklarieren, können für Sie hieraus zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen entstehen. Alle Fluggesellschaften müssen Verletzungen der gesetzlichen Bestimmungen den Behörden melden.

Gegenstände, die nicht im Handgepäck mitgeführt werden dürfen

Singapore Airlines restricted items for baggage restrictions

Um unseren Passagieren höchsten Komfort und Sicherheit zu bieten, ist die Mitnahme der nachfolgenden Gegenstände im Handgepäck nicht erlaubt. Um die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten, sollten Sie diese Gegenstände einchecken oder stattdessen in Ihr aufgegebenes Gepäck geben:

  • Messer (einschließlich Jagdmesser, Schwerter und Taschenmesser)
  • Scheren und alle anderen scharfen Objekte mit Klingen (z.  B. Eispickel oder Nagelknipser, Nadeln zum Nähen, Häkeln oder Sticken), die von der lokalen Gesetzgebung als illegal angesehen werden
  • Waffen, wie zum Beispiel Peitschen, Nan-Chakus, Schlagstöcke, Betäubungspistolen
  • Handschellen
  • Sportgeräte wie Baseball-/Kricketschläger, Golfschläger, Hockeyschläger, Billardstöcke
  • Geräte mit Batterien, die auslaufen können
  • Spraydosen (Haarspray, Parfüme, Medikamente, die Alkohol enthalten), die nicht schwerer als 0,5  kg pro Artikel sind (oder mehr als 0,5 l enthalten) und insgesamt nicht schwerer als 2,0  kg sind (oder insgesamt mehr als 2,0 l enthalten). Die Ventile von Aerosolen müssen durch Schutzkappen oder andere geeignete Mittel geschützt sein, um eine unbeabsichtigte Freisetzung des Inhalts zu verhindern.
  • Elektronische Geräte, die nicht abgeschaltet werden können (beispielsweise Furby-Spielzeug)
  • Spielzeugpistolen, die Waffen nicht ähneln, wie zum Beispiel Plastikwasserpistolen
  • Alle anderen Gegenstände, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen als Sicherheitsrisiko erachtet werden
  • Alle anderen Gegenstände, die den oben genannten Gegenständen ähneln oder über vergleichbare Funktionen verfügen

Bitte beachten Sie, dass diese Gegenstände am Flugsteig von den örtlichen Behörden eingezogen werden und je nach den örtlichen Gegebenheiten möglicherweise nicht an Sie zurückgegeben werden.

Fluggäste dürfen Knee Defenders oder ähnliche Vorrichtungen befördern, ihre Verwendung ist an Bord jedoch streng verboten. Die Verwendung solcher Mittel, um zu verhindern, dass ein Sitz der Vorderreihe zurückgelehnt werden kann, hintertreibt die beabsichtigte Funktion der Sitze in der Economy Class und verringert den Komfort an Bord, den Singapore Airlines seinen Fluggästen bieten möchte. Alle Passagiere sollen ihre Sitze in den Flugphasen, in denen es erlaubt ist, zurücklehnen können. Während des Essensservice wird das Kabinenpersonal die Fluggäste in der Economy Class darum bitten, als höfliche Geste die Sitze in aufrechte Position zu stellen.

Beförderung von elektronischen Zigaretten

Elektronische Zigaretten, die auch elektrische Zigarette oder kurz E-Zigaretten bezeichnet werden, sind nur im Handgepäck erlaubt, soweit dies nach den geltenden lokalen Gesetzen zulässig ist. Elektronische Zigaretten dürfen in der Kabine nicht benutzt werden.

Eine mit Lithiumbatterien betriebene E-Zigarette gilt als persönliches elektronisches Gerät (PED) und unterliegt den Beschränkungen für die Beförderung von PEDs. Jede E-Zigarette darf 100 Wh oder 2g Lithiumgehalt nicht überschreiten. Im Handgepäck und/oder an der Person sind maximal 15 PEDs erlaubt. Dazu gehört die Anzahl der im aufgegebenen Gepäck mitgeführten PEDs.

Bitte beachten Sie, dass es illegal ist, in Singapur nachgeahmte Tabakerzeugnisse (wie E-Zigaretten) zu kaufen, zu verwenden und zu besitzen

Beförderung von Lithiumbatterien

In Bezug auf die Mitnahmen von Lithiumbatterien betriebenen Geräten lesen Sie bitte die nachstehenden Richtlinien zur Beförderung von Gegenständen im Handgepäck oder als aufgegebenes Gepäck. 

Lithium-Ionen-
/ -Metall-Batterie*

Im Handgepäck erlaubt

Im aufgegebenen Gepäck erlaubt


Nicht über 100 Wh/Lithiumgehalt nicht über 2g
Zum Beispiel: Laptops, Mobiltelefone sowie Digital- und Videokameras, wieder aufladbare Batterien.Lithium ion and metal battery more than 100Wh not allowed in Singapore Airlines

Im Gerät: Ja
1. Maximal 15 Stück pro Passagier sind erlaubt (in Kombination mit aufgegebenem Gepäck).

Als Ersatz/Nicht im Gerät : Ja
1. Maximal 20 Stück pro Passagier sind erlaubt.

2. Es muss sichergestellt sein, dass die Batterien vor Beschädigung und gegen Kurzschluss geschützt sind.

Im Gerät: Ja
1. Maximal 15 Stück pro Passagier sind erlaubt (in Kombination mit aufgegebenem Handgepäck).
2. Muss vollständig ausgeschaltet sein und vor versehentlicher Aktivierung geschützt sein.

Als Ersatz/Nicht im Gerät : Nein

Über 100 Wh aber nicht mehr als 160 Wh/Lithiumgehalt über 2g aber nicht mehr als 8g
Zum Beispiel: Tragbare medizinische GeräteLithium ion and metal battery from 100Wh to 160Wh are not allowed in Singapore Airlines

Im Gerät: Ja
1. Maximal 2 Stück pro Passagier sind erlaubt.

Als Ersatz/Nicht im Gerät : Ja
1. Maximal 2 Stück pro Passagier sind erlaubt.
2. Es muss sichergestellt sein, dass die Batterien vor Beschädigung und gegen Kurzschluss geschützt sind.
3. Für Powerbanks mit einer Nennleistung von mehr als 100Wh, aber weniger als 160Wh, ist die Beförderung von der Genehmigung der Fluggesellschaft abhängig.

Im Gerät: Nein

Als Ersatz/Nicht im Gerät : Nein


Über 160 Wh/Lithiumgehalt über 2 g für tragbare elektronische Geräte oder über 8 g für tragbare elektronische medizinische Geräte
Zum Beispiel: Elektrische Segways, elektrische Fahrräder, Unterwasserlampen etc.Lithium ion and metal battery more than 160Wh not allowed on Singapore Airlines Flights

Im Gerät: Nein

Als Ersatz/Nicht im Gerät : Nein

Im Gerät: Nein

Als Ersatz/Nicht im Gerät : Nein

*Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Volt (V)

Alle Batterien und batteriebetriebenen Geräte dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein (nicht für den Wiederverkauf oder Vertrieb durch einen Lieferanten).

  • Batteriebetriebene Geräte (nicht über 100 Wh) dürfen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, es wird jedoch empfohlen, solche Geräte im Handgepäck zu transportieren.
  • Alle batteriebetriebenen Geräte im aufgegebenen Gepäck müssen vollständig ausgeschaltet sein (nicht im Ruhe- oder Schlafmodus). Sie müssen verpackt sein, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern und um vor Beschädigung geschützt zu sein.
  • Batterien müssen beim Check-in im Gerät eingelegt sein.
  • Aufladbare Akkus wie beispielsweise Ladegeräte werden wie Ersatz-Lithiumbatterien behandelt. Die Beförderung solcher Gegenstände unterliegt den lokalen Vorschriften.
  • Ersatz-Lithiumbatterien sind nicht im aufgegebenen Gepäck erlaubt. Sie müssen im Handgepäck befördert werden.
  • Ersatzbatterien, einschließlich auslaufsicherer Batterien, Nickel-Metallhydrid-Batterien und Trockenbatterien, sind im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt. Sie dürfen nur als Handgepäck mitgeführt werden. Darüber hinaus dürfen auslaufsichere Batterien in der Kabine nur mit einer Spannung von höchstens 12 V und einer Kapazität von höchstens 100 Wh befördert werden. Jeder Fluggast darf maximal zwei Ersatzbatterien mit sich führen.
  • Führen Sie niemals beschädigte oder zurückgerufene Batterien oder Ausstattungen im Flugzeug mit sich.
  • Ersatzbatterien sollten in der Originalverpackung des Herstellers verwahrt werden. Andernfalls müssen Sie vor einer Beschädigung oder einem Kurzschluss geschützt werden, indem Sie die Metallteile der Batterien (Anschlüsse) mit einem Isolierband abdecken oder jede einzelne Batterie in ihren Schutzbehälter oder einen Plastikbeutel packen.
Singapore Airlines additional requirements for baggage restrictions
Elektrische Rollstühle, sonstige Mobilitätshilfen und Hilfsgeräte

Von Lithiumbatterien betriebene elektrische Rollstühle, sonstige Mobilitätshilfen und Hilfsgeräte, die Fluggäste benötigen, dürfen in Einklang mit den Anforderungen der IATA-Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter als aufgegebenes Gepäck befördert werden. Fluggäste werden gebeten, 48 Stunden vor Abflug unsere Reservierungsabteilung und vor der Abreise am Flughafen unser Check-in-Personal über die Mitnahme solcher Gegenstände zu informieren.

Rollstühle, sonstige Mobilitätshilfen und Hilfsgeräte mit fest eingebauten Batterien

Batterien, die nicht von Rollstühlen, sonstigen Mobilitätshilfen und Hilfsgeräten entnommen werden können;

  1. Die Batterie(n) muss/müssen im Gerät verbleiben und sicher am Rollstuhl oder der Mobilitätshilfe befestigt sein.
  2. Die Batteriepole müssen vor Kurzschlüssen geschützt werden, indem sie isoliert werden (z. B. durch Abkleben freiliegender Pole).
  3. Der Rollstuhl/die Mobilitätshilfe muss ausgeschaltet und vor versehentlichem Einschalten geschützt sein.
  4. Keine Begrenzung der Batterieleistung (WH).
  5. Lithiumbatterien, die zum Betrieb von Mobilitätshilfen und anderen Hilfsgeräten verwendet werden, müssen einem Typ entsprechen, der die Anforderungen der einzelnen Prüfvorschriften im UN-Prüfungs- und Kriterienhandbuch, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.

 

Rollstühle, sonstige Mobilitätshilfen und Hilfsgeräte mit herausnehmbaren Batterien

Batterien, die von Rollstühlen, sonstigen Mobilitätshilfen und Hilfsgeräte entnommen werden können:

  1. Die Batterie(n) ist/sind zu entfernen und durch Isolierung der Pole vor Kurzschluss zu schützen. Der Rollstuhl/die Mobilitätshilfe kann dann ohne Einschränkung aufgegeben werden.
  2. Die entnommene(n) Batterie(n) muss (müssen) vor Beschädigung geschützt werden, indem sie einzeln in eine Schutztasche gelegt und als Handgepäck befördert werden.
  3. Die Batterieleistung darf 300Wh nicht überschreiten.
  4. Die Fluggäste dürfen eine Ersatzbatterie mit maximal 300Wh oder zwei Ersatzbatterien mit jeweils maximal 160Wh mitnehmen. Sie müssen als Handgepäck mitgeführt werden.
  5. Lithiumbatterien, die zum Betrieb von Mobilitätshilfen und anderen Hilfsgeräten verwendet werden, müssen einem Typ entsprechen, der die Anforderungen der einzelnen Prüfvorschriften im UN- Prüfungs- und Kriterienhandbuch, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.

Nicht erlaubte persönliche Transportmittel

Singapore Airlines restricted items for baggage restrictions

Alle von kleinen Lithiumbatterien betriebenen Beförderungsmittel wie beispielsweise Mini-Segways, Hoverboards, Solowheels, Airwheels und Balance Wheels dürfen weder als aufgegebenes Gepäck noch im Handgepäck befördert werden. Dies ist unabhängig davon, ob die Batterie aus dem Gerät entfernt werden kann. Der Check-in solcher Beförderungsmittel wird in jedem Fall abgelehnt. Sollten Sie dennoch mit einem solchen Gegenstand am Flughafen erscheinen, liegt es in Ihrer Verantwortung, die Lagerung oder Entsorgung vor dem Boarding zu organisieren.

Beförderung von Gepäck betrieben mit Lithum-Batterien

Gepäck, das mit Lithiumbatterien (allgemein bekannt als "Smart Baggage") betrieben wird, kann Motoren, Powerbanks, GPS-, GSM-, Bluetooth-, RFID- oder Wi-Fi-Technologie umfassen.

Alle aktuellen Anforderungen für die Beförderung von Lithiumbatterien gelten auch für die Beförderung von "Smart Baggage".

Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit das "Smart Baggage" akzeptiert werden kann als:

A. Handgepäck:

  • Die herausnehmbare Lithium-Batterie darf 160 Wh nicht überschreiten.
  • Die herausnehmbare Lithium-Batterie darf im Gerät installiert bleiben.
  • Da mit Lithiumbatterien betriebenes Gepäck in der Regel mehr als 7 kg wiegt, geben Sie das Gepäck bitte entweder auf oder stellen Sie sicher, dass es innerhalb der Freimenge für Handgepäck von jeweils bis zu 7 kg liegt.
  • Alle Übertragungsfunktionen (z. B. Bluetooth, Wi-Fi) müssen den PED-Beschränkungen in der bordeigenen Informationskarte zur Fluggastsicherheit entsprechen.

 

B. Check-in-Gepäck:

  • Die herausnehmbare Lithium-Batterie muss herausgenommen und in der Kabine mitgeführt werden.

 

Wenn das "Smart Baggage" die oben genannten Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt, wird es beim Check-in abgelehnt. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, die Aufbewahrung oder Entsorgung solcher Gegenstände vor dem Einsteigen zu arrangieren.

Gepäckkontrolle in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Die Bestimmungen der amerikanischen Transportsicherheitsbehörde (US Transportation Security Administration, kurz TSA) verbieten den ankommenden und abfliegenden Passagieren an Zivilflughäfen, auf ihr Gepäck zuzugreifen, nachdem es einmal eingecheckt und überprüft wurde. Wir empfehlen Ihnen, alle Gegenstände, die Sie an Bord benötigen, aus dem Koffer zu nehmen, bevor Sie diesen einchecken.

Die Transportsicherheitsbehörde fordert die Passagiere auf, ihr Gepäck unverschlossen aufzugeben oder ein von der TSA anerkanntes Schloss zu verwenden, um den Kontrollprozess zu erleichtern. Die Transportsicherheitsbehörde kann im Falle einer Beschädigung Ihres Koffers bei der Kontrolle nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn dieser verschlossen war. Wenn die TSA Ihren Koffer bei einer Kontrolle öffnet, wird sie Ihren Koffer mit einem manipulationsgeschützten Siegel wieder verschließen, und eine Notiz in Ihrem Koffer hinterlegen, welche Sie darauf hinweist, dass die TSA Ihren Koffer kontrolliert hat.

Da dieses Verfahren der US-Gesetzgebung unterliegt und sich der Kontrolle der Fluggesellschaft entzieht, können wir leider nicht für Beschädigungen oder den Verlust von Gegenständen in Ihrem Gepäck haftbar gemacht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der amerikanischen Transportsicherheitsbehörde (TSA).

Von Passagiere, die von Flughäfen reisen, die als der letzter Abflugort in die USA dienen, kann die Transportsicherheitsbehörde verlangen, dass sie sich erweiterten Sicherheitsmaßnahmen unterziehen. Solche Sicherheitsmaßnahmen können die Überprüfung von persönlichen elektronischen Geräten beinhalten, die mit an Bord sollen:

  • Laptops
  • Tablets
  • E-Reader
  • Kameras
  • Tragbare DVD-Player
  • Elektronische Spielegeräte die größer als ein Smartphone sind
  • Reisedrucker / Scanner


Pulverähnliche Substanzen mit einer Größe von 350 ml oder mehr können ebenfalls einer zusätzlichen Untersuchung unterzogen werden und sind in der Kabine verboten.

Finden Sie nachfolgend Beispiele solcher Pulver (diese Regelung beschränkt sich nicht nur auf die genannten Pulver):

  • Talkum-Pulver
  • Mehl
  • Zucker
  • Gemahlener Kaffee
  • Gewürze

Länderspezifische Beschränkungen

Jedes Land verfügt über eigene Beschränkungen, zu denen nachstehend nähere Angaben aufgeführt sind.

Hinweis: Wenn Sie gefährliche Gegenstände nicht deklarieren, können hieraus zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen entstehen. Alle Fluggesellschaften müssen Verletzungen der gesetzlichen Bestimmungen den Behörden melden.

Viele Länder haben Beschränkungen für die Beförderung von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen in Einklang mit den Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) erlassen. Zum Beispiel:

  • alle Flüssigkeiten einschließlich Getränke, Suppen und Sirupe
  • Gele, einschließlich Haar- und Duschgele
  • Pasten, einschließlich Zahnpasta
  • Cremes, Lotionen und Öle
  • Inhalte von Aerosoldosen, einschließlich Sprays, Rasierschaum, Deodorants
  • Wimperntusche
  • Halbflüssige Mischungen
  • und jeder andere Gegenstand vergleichbarer Konsistenz

Hinweis: Die oben genannten Gegenstände sind gängige Beispiele und nicht erschöpfend.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt
  • müssen dem Handgepäck entnommen und dem Sicherheitspersonal gezeigt werden
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Einige Länder haben diese Beschränkungen sowohl für An- als auch Abflüge erlassen, sodass Sie mitunter bestimmte zollfreie Waren nicht mit sich führen dürfen. Bitte fragen Sie vor dem Kauf beim Duty-free-Personal nach, ob Sie gewisse Waren mit an Bord nehmen dürfen.

Werden bei der Kontrolle am Flugsteig zu hohe Mengen an Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen entdeckt werden, können Sie diese nicht mehr im Laderaum befördern.

Wenn Sie nach Moskau zurückkehren, die Stadt besuchen oder dort eine Zwischenlandung einlegen oder einen Anschlussflug nehmen, gelten die Beschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt.
  • müssen dem Handgepäck entnommen und dem Sicherheitspersonal gezeigt werden.
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die Sie in einem Duty-free-Shop an einem Moskauer Flughafen hinter der Sicherheitskontrolle erwerben, sind an Bord erlaubt.
  • Diese Waren müssen jedoch in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein. Die Quittungen der zollfrei erworbenen Waren müssen entweder am Beutel befestigt sein oder sich in diesem befinden.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.

Wenn Sie von Sri Lanka zurückkehren, dort eine Zwischenlandung einlegen oder einen Anschlussflug nehmen, gelten Beschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt.
  • müssen dem Handgepäck entnommen und dem Sicherheitspersonal gezeigt werden.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die Sie in einem Duty-free-Shop am Bandaranayake International Airport hinter der Sicherheitskontrolle erwerben, sind an Bord erlaubt.
  • Diese Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA reisen und einen Zwischenstopp in Singapur einlegen, dürfen Sie keine zollfreien Waren mit sich führen, die Sie auf einem vorherigen Flugabschnitt erworben haben.

Waren, die aufgrund der Beschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen nicht erlaubt sind, werden am Flugsteig entsorgt.

Auf Flügen ab Saudi-Arabien gelten einige Beschränkungen für das Handgepäck. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Jeder Artikel, der nicht in einen transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passt, ist hinter den Sicherheitskontrollen nicht erlaubt.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Nur Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die am Tag des Fluges zollfrei erworben wurden, sind an Bord erlaubt.
  • Diese Waren müssen nach der Bordkartenkontrolle an einem saudi-arabischen Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges erworben worden sein.
  • Diese Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Der Plastikbeutel darf erst nach der Ankunft des letzten Fluges auf Ihrer Reise geöffnet werden.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.

Auf Flügen ab Abu Dhabi können bestimmte Beschränkungen für das Handgepäck gelten. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Jeder Artikel, der nicht in einen transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passt, ist hinter den Sicherheitskontrollen nicht erlaubt.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Nur Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die am Tag des Fluges zollfrei erworben wurden, sind an Bord erlaubt.
  • Diese Waren müssen nach der Bordkartenkontrolle am Flughafen Abu Dhabi oder an Bord eines Flugzeuges erworben worden sein.
  • Diese Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Der Plastikbeutel darf erst nach der Ankunft des letzten Fluges auf Ihrer Reise geöffnet werden.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.

Erfahren Sie mehr über die Beschränkungen für das Mitführen
von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen in Abu Dhabi

Auf Flügen ab den Philippinen können bestimmte Beschränkungen für das Handgepäck gelten. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.
  • Jeder Artikel, der nicht in einen transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passt, ist hinter den Sicherheitskontrollen nicht erlaubt.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Nur Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die am Tag des Fluges zollfrei erworben wurden, sind an Bord erlaubt.
  • Diese Waren müssen nach der Bordkartenkontrolle an einem philippinischen Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges erworben worden sein.
  • Diese Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Der Plastikbeutel darf erst nach der Ankunft des letzten Fluges auf Ihrer Reise geöffnet werden.
  • Wir empfehlen, keine Flüssigkeiten oder Gele
  • an einem Flughafen außerhalb der Philippinen zu kaufen, gleich ob zollfrei oder nicht, wenn Sie an einem Flughafen auf den Philippinen umsteigen. Diese Waren werden möglicherweise an der Sicherheitskontrolle beschlagnahmt.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.

Weitere Informationen über die aktuellen Beschränkungen erhalten Sie vom Flughafen auf den Philippinen oder dem Land Ihres Abflugs.

Auf Flügen ab Dubai können bestimmte Beschränkungen für das Handgepäck gelten. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Jeder Artikel, der nicht in einen transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passt, ist hinter den Sicherheitskontrollen nicht erlaubt.

Die folgenden Gepäckstücke werden beim Check-in am internationalen Flughafen von Dubai abgelehnt:

  • runde Gepäckstücke
  • Gepäckstücke ohne mindestens eine flache Seite
  • Unregelmäßig geformte Gepäckstücke
  • Übergroße Gepäckstücke

Die abgelehnten Gepäckstücke müssen umgepackt werden. Am Flughafen in Dubai weden gegen eine Gebühr Umpackboxen zur Verfügung gestellt.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Nur Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die am Tag des Fluges zollfrei erworben wurden, sind an Bord erlaubt.
  • Diese Waren müssen nach der Bordkartenkontrolle an einem Flughafen in Dubai oder an Bord eines Flugzeuges erworben worden sein.
  • Diese Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Der Plastikbeutel darf erst nach der Ankunft des letzten Fluges auf Ihrer Reise geöffnet werden.
  • Wir empfehlen, keine Flüssigkeiten oder Gele
  • an einem Flughafen außerhalb von Dubai zu kaufen, gleich ob zollfrei oder nicht, wenn Sie an einem Flughafen in Dubai umsteigen. Diese Waren werden möglicherweise an der Sicherheitskontrolle beschlagnahmt.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.

Auf Flügen ab Südafrika können bestimmte Beschränkungen für das Handgepäck gelten. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Jeder Artikel, der nicht in einen transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passt, ist hinter den Sicherheitskontrollen nicht erlaubt.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Nur Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die am Tag des Fluges zollfrei erworben wurden, sind an Bord erlaubt.
  • Diese Waren müssen nach der Bordkartenkontrolle an einem Flughafen in Südafrika oder an Bord eines Flugzeuges erworben worden sein.
  • Diese Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Der Plastikbeutel darf erst nach der Ankunft des letzten Fluges auf Ihrer Reise geöffnet werden.
  • Wir empfehlen, keine Flüssigkeiten oder Gele
  • Flughäfen außerhalb Südafrikas zu kaufen, gleich ob zollfrei oder nicht, wenn Sie an einem Flughafen in Südafrika umsteigen. Diese Waren werden möglicherweise an der Sicherheitskontrolle beschlagnahmt.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.

Weitere Informationen über die aktuellen Beschränkungen erhalten Sie vom Flughafen Ihres Abflugs in Südafrika.

Erfahren Sie mehr über die Beschränkungen

Wenn Sie in Thailand abfliegen, dort eine Zwischenlandung einlegen oder einen Anschlussflug nehmen, gelten Beschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen in Einklang mit den Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Nur Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die Sie in Duty-free-Shops an einem Flughafen in Thailand hinter den Sicherheitskontrollen erwerben, sind an Bord erlaubt.
  • Diese Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Der Plastikbeutel darf erst nach der Ankunft des letzten Fluges auf Ihrer Reise geöffnet werden.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.
  • Wenn Sie an Orte in Thailand reisen, dürfen Sie an Bord maximal 1 Liter an Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen mit sich führen. Höhere Mengen müssen im aufgegebenen Gepäck befördert werden. Alkohol, der vor der Sicherheitskontrolle erworben wird, muss eingecheckt werden.
  • Wenn Sie nach Thailand reisen, dürfen Sie nicht mehr als 200 Zigaretten oder 250 Gramm an Zigarren oder Rauchtabak oder eine Kombination aus Zigaretten, Tabak und Zigarren von mehr als 250 Gramm mit sich führen.

Wenn Sie in Malaysia abfliegen, dort eine Zwischenlandung einlegen oder einen Anschlussflug nehmen, gelten Beschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen in Einklang mit den Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Nur Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die Sie in Duty-free-Shops an einem Flughafen in Malaysia hinter den Sicherheitskontrollen erwerben, sind an Bord erlaubt.
  • Diese Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.
  • Wenn Sie an Orte in Malaysia reisen, dürfen Sie an Bord maximal 1 Liter an Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen mit sich führen. Höhere Mengen müssen im aufgegebenen Gepäck befördert werden. Alkohol, der vor der Sicherheitskontrolle erworben wird, muss eingecheckt werden.

Wenn Sie in Singapur abfliegen, dort eine Zwischenlandung einlegen oder einen Anschlussflug nehmen, gelten Beschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen in Einklang mit den Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt.
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen.
  • müssen dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal sie kontrollieren und durchleuchten kann.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Nur Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die Sie in Duty-free-Shops am Changi Airport hinter den Sicherheitskontrollen erwerben, sind an Bord erlaubt.
  • Diese Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Passagiere auf der Durchreise dürfen Waren, die sie vorher an Bord eines Fluges zollfrei erworben haben, mit sich führen, sofern diese in transparenten, verschließbaren Plastikbeuteln mit angehefteter Quittung verpackt sind.
  • Auf Flügen von Singapur nach Australien oder den USA sind zollfreie Flüssigkeiten, Aerosole und Gele erlaubt, sofern diese an Bord des Fluges erworben oder vom Duty-free-Personal in einem versiegelten Plastikbeutel am Flugsteig ausgehändigt wurden.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA reisen und einen Zwischenstopp in Singapur einlegen, dürfen Sie keine zollfreien Waren mit sich führen, die Sie auf einem vorherigen Flugabschnitt erworben haben.
  • Waren, die aufgrund der Beschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen nicht erlaubt sind, werden am Flugsteig entsorgt.

Erfahren Sie mehr über den Changi Airport in Singapur

Auf Flügen ab Indonesien können bestimmte Beschränkungen für das Handgepäck gelten. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Nur Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die Sie in Duty-free-Shops am Flughafen hinter den Sicherheitskontrollen erwerben, sind an Bord erlaubt.
  • Diese Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.

Auf Flügen ab Indonesien können bestimmte Beschränkungen für das Handgepäck gelten. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Nur Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die Sie in Duty-free-Shops am Flughafen hinter den Sicherheitskontrollen erwerben, sind an Bord erlaubt.
  • Diese Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.

Auf Flügen ab Australien können bestimmte Beschränkungen für das Handgepäck gelten. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.
  • Diese Vorschriften gelten nicht für Inlandsflüge in Australien.
  • Nicht-organische Pulver, die 12 oz (350 ml) übersteigen, dürfen in der Kabine nicht mitgenommen werden, mit Ausnahme aller Arten von organischen Pulvern (das heißt solchen, die aus lebendem Material abegeleitet sind oder daraus bestehen), medizinischen, therapeutischen oder Babyprodukten, menschlichen Überresten und Duty-Free-Pulverbehälter in einem ordnungsgemäß verschlossenen manipulationssicheren Beutel ("Secure Tamper Evident Bag (STEB)").
  • Die Beschränkungen für anorganische Pulver gelten auch für Inlandsflüge von einem internationalen australischen Terminal.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt, allerdings legt das Sicherheitspersonal die zulässige Menge fest.
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Wenn Sie aus Australien ausreisen, dürfen Sie Flüssigkeiten, Aerosole, Gele und pulverisierte Gegenstände, die Sie in Duty-free-Shops an Flughäfen in Australien hinter den Sicherheitskontrollen erworben haben, mit sich führen.
  • Auf Direktflügen von Singapur nach Australien dürfen zollfreie Flüssigkeiten, Aerosole, Gele und pulverisierte Gegenstände befördert werden, sofern diese an Bord des Fluges erworben oder vom Duty-free-Personal in einem versiegelten Plastikbeutel am Flugsteig samt Kaufnachweis ausgehändigt wurden.
  • Wenn Sie über Singapur nach Australien reisen, dürfen Sie keine zollfreien Waren mit sich führen, die Sie auf einem vorherigen Flugabschnitt erworben haben. Solche Waren werden in Singapur am Flugsteig entsorgt.

Erfahren Sie mehr über die Beschränkungen

Auf Flügen ab Neuseeland können bestimmte Beschränkungen für das Handgepäck gelten. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.
  • Nicht-organische Pulver und granulare Materialien, die 12 oz (350 ml) übersteigen, dürfen in der Kabine nicht mitgenommen werden, mit Ausnahme aller Arten von organischen Pulvern (das heißt solchen, die aus lebendem Material abegeleitet sind oder daraus bestehen), medizinischen, therapeutischen oder Babyprodukten, menschlichen Überresten und Duty-Free-Pulverbehälter in einem ordnungsgemäß verschlossenen manipulationssicheren Beutel ("Secure Tamper Evident Bag (STEB)"). Auch Reisekissen, die Styroporkugeln oder Memory-Schaumstoff enthalten, sind von diesen Einschränkungen ausgenommen.
  • Die folgenden Artikel können granulares Material enthalten:
    • Die Füllung (d. H. Füllstoff) einiger Spielsachen und Souvenirs
    • Körperpulver (z.B. Talkumpuder, Fußpulver und pulverförmige Deodorants)
    • Waschpulver und andere pulverförmige Reinigungsmittel
    • Nahrungsergänzungsmittel (z. B. Mineralstoffe oder Vitamine)
    • Einige Reise-Nackenkissen mit Perlen
  • Die Beschränkungen für anorganische Pulver und Granulate gelten nicht für Inlandsflüge.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt, allerdings legt das Sicherheitspersonal die zulässige Menge fest.
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Wenn Sie aus Neuseeland ausreisen, dürfen Sie Flüssigkeiten, Aerosole, Gele und pulverisierte Gegenstände, die Sie in Duty-free-Shops hinter den Sicherheitskontrollen erworben haben, mit sich führen.
  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die in Duty-free-Shops an Flughäfen in Neuseeland hinter den Sicherheitskontrollen erworben wurden, dürfen in Australien eingeführt werden (gilt nur für Direktflüge von Neuseeland nach Australien).
  • Wenn Sie auf einer internationalen Reise einen Anschlussflug an einem Flughafen in Auckland oder Christchurch haben, dürfen Sie keine zollfreien Waren mit sich führen, die Sie auf einem vorherigen Flugabschnitt erworben haben. Diese Waren werden Ihnen an der Transitkontrolle abgenommen und entsorgt.
  • Wenn Sie in ein EU-Land oder die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.

Erfahren Sie mehr über die Beschränkungen

Wenn Sie in Sonderverwaltungszone Hongkong - China abfliegen, dort eine Zwischenlandung einlegen oder einen Anschlussflug nehmen, gelten Beschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt, allerdings legt das Sicherheitspersonal die zulässige Menge fest.
  • müssen dem Handgepäck entnommen und dem Sicherheitspersonal an den Kontrollpunkten gezeigt werden.

Zollfreie Waren:

  • Wenn Sie aus Sonderverwaltungszone Hongkong - China ausreisen, dürfen Sie Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die Sie in Duty-free-Shops hinter den Sicherheitskontrollen erworben haben, mit sich führen.
  • Diese Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.

Erfahren Sie mehr über die Beschränkungen

Wenn Sie in Vietnam abfliegen, dort eine Zwischenlandung einlegen oder einen Anschlussflug nehmen, gelten Beschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt, allerdings legt das Sicherheitspersonal die zulässige Menge fest.
  • müssen dem Handgepäck entnommen und dem Sicherheitspersonal an den Kontrollpunkten gezeigt werden.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Wenn Sie aus Vietnam ausreisen, dürfen Sie Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die Sie in Duty-free-Shops hinter den Sicherheitskontrollen erworben haben, mit sich führen.
  • Diese Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.

Wenn Sie in Südkorea abfliegen, dort eine Zwischenlandung einlegen oder einen Anschlussflug nehmen, gelten Beschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt, allerdings legt das Sicherheitspersonal die zulässige Menge fest.
  • müssen dem Handgepäck entnommen und dem Sicherheitspersonal an den Kontrollpunkten gezeigt werden.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Wenn Sie aus Südkorea ausreisen, dürfen Sie Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die Sie in Duty-free-Shops hinter den Sicherheitskontrollen erworben haben, mit sich führen.
  • Diese Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.
  • Wenn Sie am Flughafen Incheon einen Anschlussflug zu einem Reiseziel im Inland nehmen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.

Wenn Sie in Taiwan - China abfliegen, dort eine Zwischenlandung einlegen oder einen Anschlussflug nehmen, gelten Beschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt, allerdings legt das Sicherheitspersonal die zulässige Menge fest.
  • müssen dem Handgepäck entnommen und dem Sicherheitspersonal an den Kontrollpunkten gezeigt werden.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Wenn Sie aus Taiwan - China ausreisen, dürfen Sie Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die Sie in Duty-free-Shops hinter den Sicherheitskontrollen erworben haben, mit sich führen.
  • Diese Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Wenn Sie auf einer Reise in Taiwan - China zwischenlanden, beachten Sie bitte, dass Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die in Duty-free-Shops an anderen Flughäfen oder an Bord eines Fluges erworben wurden, ihnen abgenommen und entsorgt werden, wenn das Volumen ihrer Behältnisse jeweils 100 ml übersteigt, selbst wenn sich diese in versiegelten Beuteln befinden.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.

Wenn Sie aus Japan ausreisen, können bestimmte Beschränkungen für das Handgepäck gelten, unter anderem in Bezug auf Flüssigkeiten, Aerosole und Gele. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt, allerdings legt das Sicherheitspersonal die zulässige Menge fest.
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Wenn Sie aus Japan ausreisen, dürfen Sie Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die Sie in Duty-free-Shops hinter den Sicherheitskontrollen erworben haben, mit sich führen.
  • Diese Waren müssen in einem versiegelten, manipuliersicheren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Wenn Sie auf einer Reise in Japan zwischenlanden, müssen Sie dem Personal an der Transitkontrolle Flüssigkeiten aushändigen.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.

Wenn Sie in den Malediven abfliegen, dort eine Zwischenlandung einlegen oder einen Anschlussflug nehmen, können bestimmte Beschränkungen für das Handgepäck gelten, unter anderem in Bezug auf Flüssigkeiten, Aerosole und Gele. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt, allerdings legt das Sicherheitspersonal die zulässige Menge fest.
  • müssen dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal sie kontrollieren und durchleuchten kann.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Wenn Sie aus den Malediven ausreisen, dürfen Sie Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die Sie in Duty-free-Shops hinter den Sicherheitskontrollen erworben haben, mit sich führen.
  • Diese Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.

Auf Flügen nach oder innerhalb von Kanada können bestimmte Beschränkungen für das Handgepäck gelten. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt, allerdings legt das Sicherheitspersonal die zulässige Menge fest. Wir empfehlen Ihnen, die Medikamente mit sich zu führen, die Sie auf Ihrer Flugreise benötigen.
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Wenn Sie aus Kanada ausreisen, dürfen Sie Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die Sie in Duty-free-Shops hinter den Sicherheitskontrollen erworben haben, mit sich führen.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.

Erfahren Sie mehr über die Beschränkungen

Wenn Sie nach den USA zurückkehren oder das Land besuchen, können bestimmte Beschränkungen für das Handgepäck gelten. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.
  • Sportschläger (z. B. Baseball- und Cricketschläger, Tennis-, Squash- und Badmintonschläger) sind auf Flügen von / nach USA mit Transit in Manchester nicht erlaubt.
  • Pulverförmige Substanzen, die 350 ml oder mehr enthalten, dürfen in der Kabine nicht mitgeführt werden. Ausnahmen sind verschreibungspflichtige pulverförmige Substanzen, Babynahrung, menschliche Überreste und Duty-Free-Pulverbehälter in einem ordnungsgemäß verschlossenen manipulationssicheren Beutel ("Secure Tamper Evident Bag (STEB)").

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt, allerdings legt das Sicherheitspersonal die zulässige Menge fest. Wir empfehlen Ihnen, die Medikamente mit sich zu führen, die Sie auf Ihrer Flugreise benötigen.
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Wenn Sie aus den USA ausreisen, dürfen Sie Flüssigkeiten, Aerosole, Gele und pulverisierte Gegenstände, die Sie in Duty-free-Shops hinter den Sicherheitskontrollen erworben haben, mit sich führen.
  • Wir empfehlen Ihnen, Flüssigkeiten, Aerosole, Gele und pulverisierte Gegenstände nur am letzten Abflugort auf Ihrer Reise zollfrei zu kaufen.
  • Wenn Sie in die USA reisen und einen Zwischenstopp in Singapur einlegen, dürfen Sie keine zollfreien Waren mit sich führen, die Sie auf einem vorherigen Flugabschnitt erworben haben. Solche Waren werden in Singapur am Flugsteig entsorgt.
  • Auf Direktflügen von Singapur in die USA dürfen zollfreie Flüssigkeiten, Aerosole und Gele befördert werden, sofern diese an Bord des Fluges erworben oder vom Duty-free-Personal in einem versiegelten Plastikbeutel am Flugsteig samt Kaufnachweis ausgehändigt wurden.

Erfahren Sie mehr über die Beschränkungen

If you have direct or onward connections in Europe, or if you are departing or changing planes in the EU, some restrictions may apply to cabin baggage. You are advised to pack your cabin baggage accordingly to avoid unnecessary inconvenience.

The restrictions are:
  • Liquids, aerosols and gels will only be allowed in cabin baggage if they’re kept in containers of not more than 100ml each, even if the containers are only partially filled.
  • Containers must be carried in a clear, re-sealable plastic bag. The total volume of the bag must not exceed 1 litre.
  • Each passenger is only allowed one such plastic bag.
  • The bag must be removed from cabin baggage and presented to security personnel for visual and/or X-ray screening.

Medication, as well as food items for special dietary requirements including baby formula:

  • are permitted in cabin baggage.
  • must be removed from cabin baggage and presented to security personnel for visual and/or X-ray screening.
  • If you are carrying prescription medicine, you are advised to carry supporting documentation (such as an ID card and a letter from your physician) for verification.

Duty-free purchases:

  • You may carry liquid, aerosol and gel items purchased from duty-free shops at an airport or onboard an aircraft.
  • These items must be packed in a security tamper evident bag (ICAO-standard), which contains a receipt as proof of purchase.
  • These items must be removed from cabin baggage and presented to security personnel for security screening.
  • The bag must not be opened until you reach your final destination, unless opened and re-packed by local airport authorities.
  • If you are going to Australia or the US, you are advised to check with duty-free personnel before making your purchases. Please check with your local EU airport, or country of departure for the latest updates.
  • As part of the European Union security requirements, all passengers transiting through Singapore to European Union destinations are not permitted to carry duty-free Liquids, Aerosols and Gels (LAGs) items purchased from their previous flight(s). LAG items are permitted to European Union destinations provided these items are purchased on board or from duty-free shops in Changi Airport transit area and are in a sealed security-tamper evident bag with proof of purchase.

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Auf Direkt- oder Anschlussflügen innerhalb der Europäischen Union (der das Vereinigte Königreich angehört) oder wenn Sie aus der EU ausreisen oder dort umsteigen, können bestimmte Beschränkungen für das Handgepäck gelten. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt.
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Wenn Sie aus Singapur in der Europäischen Union ankommen und einen Anschlussflug innerhalb der EU haben, dürfen Sie zollfreie Flüssigkeiten mit sich führen.
  • Diese Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Der Plastikbeutel darf erst nach der Ankunft des letzten Fluges auf Ihrer Reise geöffnet werden.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.

 

Beschränkungen für das Handgepäck:

Auf Flüge ab London Heathrow

  • Wenn Sie in der Economy Class reisen, dürfen Sie EIN Handgepäckstück und EINEN persönlichen Gegenstand* mit an Bord nehmen.
  • Fluggäste der Business und First Class dürfen dagegen Sie ZWEI Handgepäckstücke und EINEN persönlichen Gegenstand* befördern.

Größe des Handgepäcks:

  • Maße: Die Summe aus Länge + Breite + Höhe
  • (einschließlich Vorsprünge) darf nicht 115 cm überschreiten und das Gepäckstück muss verstaut werden können.
  • Gewicht: Bis 7 kg

Beispiele persönlicher Gegenstände:

  • Handtasche, Aktentasche, Laptop oder Wickeltasche.
  • Laptops in einer dünnen Tasche und schmale Aktentaschen werden als persönlicher Gegenstände angesehen. Größere Laptoptaschen und voluminöse Aktentaschen werden dagegen als ein Handgepäckstück eingestuft.

Auf Flüge ab Manchester

Beschränkungen für das Handgepäck auf Flügen von Singapur Airlines:

  • Wenn Sie in der Economy Class reisen, dürfen Sie EIN Handgepäckstück und EINEN persönlichen Gegenstand* mit an Bord nehmen.
  • Fluggäste der Business und First Class dürfen dagegen Sie ZWEI Handgepäckstücke und EINEN persönlichen Gegenstand* befördern.

Größe des Handgepäcks:

  • Maße: Die Summe aus Länge + Breite + Höhe
  • (einschließlich Vorsprünge) darf nicht 115 cm überschreiten und das Gepäckstück muss verstaut werden können.
  • Gewicht: Bis 7 kg

Beispiele persönlicher Gegenstände:

  • Eine Damenhandtasche
  • Ein Mantel
  • Ein Regenschirm oder Gehstock
  • Ein Laptop oder Notebook (in einer dünnen Tasche oder schmalen Aktentasche)
  • Eine kleine Kamera
  • Eine vertretbare Menge an Lesematerial für den Flug
  • Babynahrung für den Verzehr auf dem Flug und eine Kindertragetasche
  • Ein vollständig faltbarer Rollstuhl und/oder ein Paar Krücken und/oder Prothesen, sofern der Fluggast auf diese Gegenstände angewiesen ist
  • Kinderwagen, sofern das Kleinkind an Bord mitreisen wird

(Sowohl Rollstühle als auch Kinderwagen werden an der Tür des Flugzeuges dem Personal ausgehändigt, um sie im Laderaum zu befördern)

Wenn Sie einen Direktflug nach Norwegen oder dort einen Anschlussflug haben, können bestimmte Beschränkungen für das Handgepäck gelten. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt.
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Nur Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die am Tag des Fluges zollfrei erworben wurden, sind an Bord erlaubt.
  • Diese Waren müssen nach der Bordkartenkontrolle an einem Flughafen in Norwegen oder an Bord einer norwegischen Fluglinie erworben worden sein.
  • Diese Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Der Plastikbeutel darf erst nach der Ankunft des letzten Fluges auf Ihrer Reise geöffnet werden.
  • Wir empfehlen, keine Flüssigkeiten oder Gele an Flughäfen außerhalb von Norwegen zu kaufen, gleich ob zollfrei oder nicht, wenn Sie an einem Flughafen in Norwegen umsteigen. Diese Waren werden möglicherweise an der Sicherheitskontrolle beschlagnahmt.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.

Wenn Sie einen Direktflug nach der Schweiz oder dort einen Anschlussflug haben, können bestimmte Beschränkungen für das Handgepäck gelten. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt.
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Nur Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die am Tag des Fluges zollfrei erworben wurden, sind an Bord erlaubt.
  • Diese Waren müssen nach der Bordkartenkontrolle an einem Flughafen in der Schweiz oder an Bord einer Schweizer Fluglinie erworben worden sein.
  • Diese Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Der Plastikbeutel darf erst nach der Ankunft des letzten Fluges auf Ihrer Reise geöffnet werden.
  • Wir empfehlen, keine Flüssigkeiten oder Gele an Flughäfen außerhalb der Schweiz zu kaufen, gleich ob zollfrei oder nicht, wenn Sie an einem Flughafen in der Schweiz umsteigen. Diese Waren werden möglicherweise an der Sicherheitskontrolle beschlagnahmt.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.
  • Wenn Sie von Singapur nach oder via Zürich fliegen, beachten Sie bitte folgendes: Sollten Sie vor oder auf dem Flug nach Singapur zollfreie Flüssigkeiten, Aerosole und Gele gekauft haben, dürfen Sie diese nicht einführen. Diese Gegenstände müssen im Bereich des Flugsteiges entsorgt werden. Zollfreie Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind bei der Ankunft in Zürich nur erlaubt, sofern diese Artikel an Bord von SQ346 oder in den Duty-Free-Shops im Changi Airport (Transit-Bereich) gekauft wurden und in einem versiegelten, manipuliersicheren Plastikbeutel verpackt sind, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.

Wenn Sie einen Direktflug nach Island oder dort einen Anschlussflug haben, können bestimmte Beschränkungen für das Handgepäck gelten. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt.
  • können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Nur Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die am Tag des Fluges zollfrei erworben wurden, sind an Bord erlaubt.
  • Diese Waren müssen nach der Bordkartenkontrolle an einem Flughafen in Island oder an Bord einer isländischen Fluglinie erworben worden sein.
  • Diese Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Der Plastikbeutel darf erst nach der Ankunft des letzten Fluges auf Ihrer Reise geöffnet werden.
  • Wir empfehlen, keine Flüssigkeiten oder Gele an Flughäfen außerhalb von Island zu kaufen, gleich ob zollfrei oder nicht, wenn Sie an einem Flughafen in Island umsteigen. Diese Waren werden möglicherweise an der Sicherheitskontrolle beschlagnahmt.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.

Wenn Sie in Indien abfliegen, dort eine Zwischenlandung einlegen oder einen Anschlussflug nehmen, gelten Beschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck entsprechend zu packen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Beschränkungen:

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele sind im Handgepäck nur erlaubt, wenn ihre Behältnisse eine maximale Größe von 100 ml haben. Größere Behältnisse dürfen nicht befördert werden, selbst wenn sie nur zum Teil gefüllt sind.
  • Die Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Plastikbeutels darf nicht 1 Liter überschreiten.
  • Jeder Fluggast darf lediglich einen solchen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Der Plastikbeutel muss dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal die Behältnisse kontrollieren und durchleuchten kann.

Medikamente sowie spezielle Nahrungsmittel aus Gründen der Gesundheit einschließlich Babynahrung:

  • sind im Handgepäck erlaubt.
  • müssen dem Handgepäck entnommen werden, damit das Sicherheitspersonal sie kontrollieren und durchleuchten kann.
  • Wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel mit sich führen, sollten Sie die dazugehörigen Dokumente zur Überprüfung vorlegen können (bspw. Rezept und Bescheinigungen vom Arzt).

Zollfreie Waren:

  • Wenn Sie aus Indien ausreisen, dürfen Sie Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die Sie in Duty-free-Shops hinter den Sicherheitskontrollen erworben haben, mit sich führen. Diese Artikel werden Ihnen vom Duty-free-Personal am Flugsteig übergeben.
  • Die Waren müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, in dem die Quittung als Kaufnachweis enthalten ist.
  • Wenn Sie einen Zwischenstopp in Indien einlegen, dürfen Sie keine Flüssigkeiten, Aerosole und Gele mit sich führen, die Sie zuvor an Bord eines Fluges oder außerhalb von Indien gekauft haben.
  • Wenn Sie nach Australien oder in die USA fliegen, sollten Sie sich an das Duty-Free-Personal wenden, bevor Sie solche Waren kaufen.

Weitere Einschränkungen für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck:

  • Trockene Kokosnuss (Copra) ist nicht erlaubt.
  • Trockeneis in Mengen von nicht mehr als 2,5 kg pro Person, wenn es zum Verpacken von verderblichen Waren verwendet wird.

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