Rollstühle und andere Mobilitätshilfen

Rollstühle und andere Mobilitätshilfen

Jedes unserer größeren Flugzeuge ist mit einem Rollstuhl an Bord ausgestattet. Wenn Sie mit einem Schmalrumpfflugzeug reisen, wenden Sie sich bitte an Singapore Airlines, um einen Bordrollstuhl anzufordern. Für weitere Informationen oder um herauszufinden, welcher Sitzplatz Ihren Bedürfnissen am besten entspricht, wenden Sie sich bitte an Singapore Airlines. Bitte beachten Sie, dass Ihnen aus Sicherheitsgründen keine Plätze in der Notausgangsreihe zur Verfügung stehen werden.

Verfügbare Arten der Unterstützung

Wir erinnern Sie daran, dass Sie für Ihren Flug frühzeitig einchecken müssen, d.h. mindestens 2 bis 3 Stunden vor Abflug.

Unser „Meet and Assist“-Team wird Sie gerne am Flughafen vom Check-in bis zum Boarding betreuen. An Bord wird Ihnen unser Kabinenpersonal mit unserem Rollstuhl helfen, wenn Sie die Toilette aufsuchen müssen. Bei der Ankunft am Zielort werden Sie von der Landung bis zur Ankunftshalle begleitet.

Folgende Services können wir Ihnen jedoch nicht anbieten:

  • Hilfe beim Essen
  • Hilfe in den Toiletten oder an einem Sitzplatz mit der Funktion zum Wasserlassen und/oder Stuhlgang
  • Medizinische Betreuung

Sollten Sie diese Serviceleistungen benötigen, empfehlen wir Ihnen, zusammen mit einem Betreuer zu reisen.

Arten von Rollstühlen oder anderen Mobilitätshilfen

Wenn Sie einen Rollstuhl oder andere Mobilitätshilfen benötigen, machen Sie Ihre Reisepläne bitte so früh wie möglich, sodass wir die erforderlichen Maßnahmen treffen können.

Wenn Sie am Flughafen Changi in Singapur ankommen, abfliegen oder umsteigen, stehen an allen Informationsschaltern des Flughafens auch Rollstühle für Sie bereit.

Wenn Sie Ihren eigenen manuellen oder elektrischen Rollstuhl oder andere Mobilitätshilfen – z.B. Stock, Krücken, Rollator oder Elektromobil – verwenden, so wird diese Mobilitätshilfe kostenfrei transportiert und nicht auf Ihr Freigepäck angerechnet. Da die Kabinengänge nur eine begrenzte Breite haben, müssen Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen als aufgegebenes Gepäck im Frachtraum befördert werden.

Wenn Ihr Rollstuhl mit einer Batterie betrieben wird oder wenn Sie mit einer Gruppe von 10 oder mehr Rollstuhlfahrern reisen, kontaktieren Sie bitte spätestens 48 Stunden vor Abflug Singapore Airlines.

Zur Vorbereitung auf Ihre Reise, entnehmen Sie bitte die IATA-Vorschriften zur Mitnahme von batteriebetriebenen Rollstühlen der nachfolgenden Tabelle.

Batteriebetriebene Rollstühle und Mobilitätshilfen

Vorschriften

Auslaufsichere Nassbatterien

Nicht-zusammenklappbar / nicht entfernbare Batterie 

  1. Die Batterie(n) muss sicher an dem Rollstuhl oder der Mobilitätshilfe befestigt sein und darf nicht entfernt werden. 
  2. Die Batteriepole müssen durch Isolation gegen Kurzschluss gesichert werden (z.B.: durch Abkleben der freigelegten Pole). 
  3. Der Rollstuhl oder die Mobilitätshilfe muss ausgeschaltet und vor unbeabsichtigtem Einschalten geschützt werden.  


Zusammenklappbar / entfernbare Batterie

  1. Die Batterie(n) muss entfernt werden. Danach können Sie den Rollstuhl oder die Mobilitätshilfe ohne Probleme aufgeben.
  2. Die entfernte Batterie muss durch Isolation gegen Kurzschluss gesichert werden (z.B.: durch Abkleben der freigelegten Pole). 
  3. Die Batterie(n) muss in einem Schutzbeutel transportiert werden, der aufgegeben werden muss.

Nicht auslaufsichere Nassbatterien

Der Rollstuhl oder die Mobilitätshilfe kann senkrecht stehend verstaut werden 

  1. Die Batterie(n) darf nicht von dem Rollstuhl oder der Mobilitätshilfe entfernt werden. Sie muss sicher an dem Gerät befestigt sein. 
  2. Die Batteriepole müssen durch Isolation gegen Kurzschluss gesichert werden (z.B.: durch Abkleben der freigelegten Pole). 
  3. Der Rollstuhl oder die Mobilitätshilfe muss ausgeschaltet und vor unbeabsichtigtem Einschalten geschützt werden.  


Der Rollstuhl oder die Mobilitätshilfe kann nicht senkrecht stehend verstaut werden

  1. Die Batterie(n) muss von dem Gerät entfernt werden und in einer starken und festen, auslaufsicheren Verpackung als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.
  2. Die entfernte Batterie muss durch Isolation gegen Kurzschluss gesichert werden (z.B.: durch Abkleben der freigelegten Pole). 
  3. Die Batterie(n) muss in der Schutzverpackung in einer senkrechten Position befestigt werden und von kompatiblem, saugfähigem Material umgeben sein.

Trockenbatterie

  1. Keine Einschränkungen.
  2. Der Rollstuhl oder die Mobilitätshilfe kann als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.
  3. Der Rollstuhl oder die Mobilitätshilfe muss ausgeschaltet und vor unbeabsichtigtem Einschalten geschützt werden. 

Lithium-Batterien

  1. Die Batterie(n) muss sicher an dem Rollstuhl oder der Mobilitätshilfe befestigt sein und darf nicht entfernt werden. 
  2. Die Batteriepole müssen durch Isolation gegen Kurzschluss gesichert werden (z.B.: durch Abkleben der freigelegten Pole). 
  3. Der Rollstuhl oder die Mobilitätshilfe muss ausgeschaltet und vor unbeabsichtigtem Einschalten geschützt werden.
  4. Keine Batterieleistungsbeschränkung (WH)


Zusammenklappbar / entfernbare Batterie

  1. Die Batterie(n) muss von dem Gerät entfernt werden und in einer starken und festen, auslaufsicheren Verpackung als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.
  2. Die entfernte Batterie(n) muss vor Beschädigung geschützt werden, indem jede Batterie einzeln in einer Schutzverpackung transportiert wird, die als Handgepäck mit an Bord genommen werden darf.
  3. Die Akkuleistung der Batterie darf 300Wh* nicht überschreiten. 
  4. Wenn Sie eine Ersatzbatterie mitnehmen dürfen, darf diese Batterie eine Akkuleistung von 300Wh nicht überschreiten. Bei Mitnahme von zwei (2) Ersatzbatterien darf jede Batterie eine Akkuleistung von 160Wh nicht überschreiten. Die Batterien müssen als Handgepäck mitgenommen werden. 



*Watt pro Stunde (Wh) = Amp pro Stunde (Ah) x Volt (V)


Sollte Ihr Rollstuhl oder eine andere Mobilitätshilfe auf dem Flug beschädigt werden, müssen Sie uns oder unsere Partnergesellschaft innerhalb von 7 Tagen darüber schriftlich unterrichten. Die Entschädigung für den Schaden erfolgt nach den Richtlinien für verlorenes/unsachgemäß behandeltes Gepäck. Die Haftung von Singapore Airlines ist gemäß unseren Allgemeinen Bedingungen für die Beförderung von Passagieren und Gepäck, dem Warschauer Abkommen oder dem Übereinkommen von Montreal (soweit zutreffend und in der jeweils geltenden Fassung) und/oder anderen einschlägigen Gesetzen oder Bestimmungen begrenzt.

Spezielle Sitzvorrichtungen wie Personenrückhaltesysteme und MERU-Reisesitze sind auf unseren Flügen erlaubt. Um die erforderlichen Maßnahmen treffen zu können, setzen Sie sich bitte so früh wie möglich und spätestens 5 Werktage vor Abflug mit Singapore Airlines in Verbindung.