Assistenzhunde

Assistenzhunde

Assistenzhunde werden an Bord von Singapore Airlines Flügen akzeptiert. Ab dem 1. April 2023 (0.00 Uhr SGT) erlaubt Singapore Airlines Kunden nicht mehr, mit ihren Begleithunden an Bord von Flügen zu reisen.

Ein Assistenzhund ist ein Hund, der dafür ausgebildet ist, eine Aufgabe auszuführen, die in direktem Zusammenhang mit der Einschränkung oder dem Gesundheitszustand einer Person steht. Hunde zur emotionalen Unterstützung, Begleithunde und Assistenzhunde in Ausbildung sind keine Assistenzhunde. Singapore Airlines kann die Vorlage entsprechender Unterlagen verlangen oder Fragen stellen, um festzustellen, ob der Hund als Assistenzhund befördert werden darf.

Assistenzhunde dürfen zusammen mit dem Passagier in der Kabine reisen, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen, sofern sie den spezifischen Bedingungen entsprechen und vorbehaltlich der landesspezifischen Vorschriften im Abflug-, Transit- und Zielland.

Bereiten Sie für einen reibungslosen Flug mit Ihrem Assistenzhund die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor und informieren Sie Ihr lokales Singapore Airlines-Büro mindestens 48 Stunden vor Abflug.

 

Aufgrund von Flugsicherheitsanforderungen stehen Ihnen daher Sitze in der Notausgangsreihe nicht zur Verfügung.

Fliegen mit einem Assistenzhund

Um an Bord reisen zu dürfen, muss ein Assistenzhund mindestens 4 Monate alt und erzogen sein, Befehle zu befolgen. Außerdem muss er sich angemessen verhalten und darf keine unmittelbare Bedrohung für die Gesundheit und Sicherheit anderer Passagiere darstellen.

Während des Fluges
Kleinere Hunde können auf dem Schoß reisen, sofern dies gefahrlos möglich ist. Größere Hunde müssen vor dem Passagier sitzen. Bitte legen Sie ein feuchtigkeitsabsorbierendes Tuch auf den Kabinenboden, auf dem sich der Hund über die gesamte Flugzeit aufzuhalten hat.

Außerdem gilt für alle Hunde:

- sie dürfen keinen Sitzplatz belegen
- sie müss immer an der Leine, mit einem Geschirr, oder in einem Transportkorb geführt werden
- sie dürfen die Beinfreiheit anderer Passagiere nicht beeinträchtigen
- sie dürfen den Gang oder den Notausgang nicht blockieren
- sie müssen gut erzogen sein. Wenn Ihr Hund sich störend verhält, wird er möglicherweise nicht als Assistenzhund akzeptiert. Zu störenden Verhaltensweisen gehören Bellen oder Knurren, Beißen oder Beißversuche, Anspringen von Fremden oder das Angreifen von Fremden.

Ein Maulkorb ist nicht erforderlich, es sei denn, der Assistenzhund ist von einer bedingt erlaubten Hunderasse. Allerdings sollte immer ein Maulkorb mitgeführt werden.

Ankunft in Singapur
Wenn Sie mit einem vom Animal & Veterinary Service (AVS) in Singapur anerkannten Assistenzhund reisen, müssen Sie keinen Transportbehälter für Haustiere aufgeben. Bei der Ankunft in Singapur wird Ihr Assistenzhund einer tierärztlichen Untersuchung unterzogen. Wenn alle veterinärmedizinischen Bedingungen für die Einfuhr erfüllt sind und Ihr Hund bei der Ankunft klinisch gesund ist, wird er nach Singapur einreisen dürfen. Die Einfuhrverfahren und -bedingungen für Assistenzhunde finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen für Flüge aus/in die USA und Indien

Zur Einhaltung der Einreisebestimmungen für Tiere und zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit aller Passagiere sind bestimmte Unterlagen erforderlich, wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen. Ein Assistenzhund sind Hunde, die ausgebildet sind, um Menschen mit Behinderungen zu begleiten, wie Führhunde für Blinde, Gehörlose oder Personen mit eingeschränkter körperlicher Beweglichkeit. Die originalen Dokumente müssen Sie beim Check-in am Flughafen vorlegen.

Erforderliche Unterlagen für Flüge von/nach Indien

Assistenzhunde
Hunde, die ausgebildet sind, um Menschen mit Behinderungen zu begleiten, wie Führhunde für Blinde, Gehörlose oder Personen mit eingeschränkter körperlicher Beweglichkeit.

❏ Unbedenklichkeitsbescheinigung (NOC) des Animal Quarantine and Certification Services (AQCS)
❏ Einfuhrlizenz der Generaldirektion für Außenhandel (DGFT)
❏ Einreise- und/oder Ausreisegenehmigungen (je nach Landesvorschriften)
❏ Umladeerlaubnis, wenn Ihr Hund einen Transit in Singapur hat
❏ Tierärztliches Gesundheitszeugnis
❏ Bescheinigung der Tollwutimpfung. Eine Tollwutbescheinigung ist nicht erforderlich, wenn Ihr Ausfuhrland bzw. Ihre Ausfuhrregion in die Kategorie A der Tollwutrisikoeinstufung des Tier- und Veterinärdienstes von Singapur fällt.
❏ Nachweis über den Abschluss der Assistenzhundausbildung
❏ Dokumentation über das Verhalten Ihres Hundes (wenn Ihr Assistenzhund einer bestimmten Rasse angehört)
❏ Nachweis darüber, dass Ihr Assistenzhund sich nicht erleichtern muss oder dass er dies auf eine Weise tun kann, die keine gesundheitlichen oder hygienischen Probleme während des Fluges verursacht. (bei einer Flugdauer von mehr als 8 Stunden)

Erforderliche Unterlagen für Flüge aus/in die USA

Assistenzhunde
Hunde, die ausgebildet sind, um Menschen mit Behinderungen zu begleiten, wie Führhunde für Blinde, Gehörlose oder Personen mit eingeschränkter körperlicher Beweglichkeit.

❏ US DOT Service Animal Air Transportation Formular
❏ US DOT Service Animal Relief Attestation Formular
❏ US-Einfuhrerklärungsformular
❏ Einreise- und/oder Ausreisegenehmigungen (je nach Landesvorschriften)
❏ Umladeerlaubnis, wenn Ihr Hund einen Transit in Singapur hat
❏ Tierärztliches Gesundheitszeugnis
❏ Bescheinigung der Tollwutimpfung. Eine Tollwutbescheinigung ist nicht erforderlich, wenn Ihr Ausfuhrland bzw. Ihre Ausfuhrregion in die Kategorie A der Tollwutrisikoeinstufung des Tier- und Veterinärdienstes von Singapur fällt.

Erforderliche Unterlagen für Flüge zu/von allen Destinationen (außer USA und Indien)

Zur Einhaltung der Einreisebestimmungen für Tiere und zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit aller Passagiere sind bestimmte Unterlagen erforderlich, wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen. Ein Assistenzhund sind Hunde, die ausgebildet sind, um Menschen mit Behinderungen zu begleiten, wie Führhunde für Blinde, Gehörlose oder Personen mit eingeschränkter körperlicher Beweglichkeit. Die originalen Dokumente müssen Sie beim Check-in am Flughafen vorlegen.

Erforderliche Unterlagen 

Assistenzhunde
Hunde, die ausgebildet sind, um Menschen mit Behinderungen zu begleiten, wie Führhunde für Blinde, Gehörlose oder Personen mit eingeschränkter körperlicher Beweglichkeit.

❏ Einreise- und/oder Ausreisegenehmigungen (je nach Landesvorschriften)
❏ Umladeerlaubnis, wenn Ihr Hund einen Transit in Singapur hat
❏ Tierärztliches Gesundheitszeugnis
❏ Bescheinigung der Tollwutimpfung. Eine Tollwutbescheinigung ist nicht erforderlich, wenn Ihr Ausfuhrland bzw. Ihre Ausfuhrregion in die Kategorie A der Tollwutrisikoeinstufung des Tier- und Veterinärdienstes von Singapur fällt.
❏ Nachweis über den Abschluss der Assistenzhundausbildung
❏ Dokumentation über das Verhalten Ihres Hundes (wenn Ihr Assistenzhund einer bedingt erlaubten Rasse angehört)
❏ Nachweis darüber, dass Ihr Assistenzhund sich nicht erleichtern muss oder dass er dies auf eine Weise tun kann, die keine gesundheitlichen oder hygienischen Probleme während des Fluges verursacht. (bei einer Flugdauer von mehr als 8 Stunden)

Bedingt erlaubte Hunderassen

Ist Ihr Assistenzhund von einer bedingt erlaubten Hunderasse, sind möglicherweise weitere Dokumente über sein Verhalten erforderlich, damit er in der Kabine reisen darf. Ferner müssen Sie einen geeigneten Maulkorb mitführen und über die gesamte Dauer des Fluges muss der Hund angeschirrt und angeleint sein.

Bedingt erlaubte Hunderassen:

● Akita
● Boerboel
● Bull Terrier
● Dobermann
● Dogo Argentino
● Fila Brasileiro
● Deutscher Schäferhund, Belgischer Schäferhund, Osteuropäischer Schäferhund
● Mastiffs, einschließlich Bull Mastiff, Neapolitan Mastiff, Cane Corso und Dogue De Bordeaux
● Perro De Presa Canario
● Pit Bull, einschließlich American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und American Bulldog
● Rottweiler
● Tosa

Für weitere Informationen, wenden Sie sich an Ihr lokales Singapore Airlines-Büro.

Beschränkungen bei speziellen Reisezielen

Aufgrund spezifischer Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen für bestimmte Zielorte können wir möglicherweise keine Assistenzhunde in der Kabine in oder aus den unten aufgeführten Zielorten befördern.

  • Zu allen Reisezielen in Neuseeland
  • Nach/Ab Bali (DPS)
  • Nach/Ab Brunei (BWN)
  • Nach/Ab Dubai (DXB)
  • Nach/Ab den Malediven (MLE)


Falls Ihr Reiseziel oben nicht aufgeführt ist, prüfen Sie bitte die Einfuhrbestimmungen Ihres Reiseziels und stellen Sie sicher, dass Sie im Besitz der für die Reise erforderlichen Dokumente sind. 

Informationen über die für Ihr Reiseziel geltenden Bestimmungen und die für die Reise mit Tieren erforderlichen Dokumente finden Sie im IATA Travel Centre oder bei der Botschaft/Konsulat Ihres Reiseziels.