Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck am Zielort beschädigt eintrifft, müssen Sie den Schaden am Flughafen umgehend melden.
Wenn Ihr Flug innerhalb der letzten 72 Stunden in Singapur, Deutschland, Malaysia oder Neuseeland gelandet ist und von Singapore Airlines durchgeführt wurde, reichen Sie bitte hier eine Meldung ein.
Wenn Ihr von Singapore Airlines durchgeführter Flug mehr als 72 Stunden zurückliegt, bitten wir Sie, innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft Ihres Fluges eine Meldung über das Webformular hier einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass sich unsere Haftung für beschädigtes Gepäck nach unseren Beförderungsbedingungen und/oder dem Warschauer bzw. Montrealer Abkommen richtet, es sei denn, es wurde im Voraus ein höherer Wert angegeben.
Wir übernehmen keine Haftung für den normalen Verschleiß und die Abnutzung von Gepäck. Dazu gehören:
- Schnitte, Kratzer, Schrammen, Beulen und Spuren;
- Beschädigung an oder Verlust von hervorstehenden Teilen am Gepäckstück, einschließlich Gurte, Seitentaschen, Ziehgriffe, Bügelhaken, Rollen, externer Schlösser, Sicherheitsgurte oder Reißverschlüsse;
- Nicht passend verpacktes Gepäck (z. B. zu voll gepackt);
- Reisegepäck, das unter den Bedingungen der beschränkten Haftungsfreistellung angenommen wurden – dazu gehören Gegenstände, die von den Flughafenbehörden oder dem Sicherheitspersonal beschlagnahmt oder eingezogen wurden.
Bitte packen Sie in das Gepäck, das Sie aufgeben werden, keine Wertsachen, wichtigen Dokumente oder Bargeld. Zerbrechliche und verderbliche Gegenstände sollten ebenfalls nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.